Ihre Fachstelle für Klimaschutz im Landkreis Landsberg am Lech

Klimaschutz Landkreis Landsberg am Lech
Unser schöner Landkreis Landsberg am Lech liegt uns sehr am Herzen, daher begrüßen und unterstützen wir die neue Regionenmarke
Klimaschutz Landkreis Landsberg am Lech

Willkommen beim Klimaschutzmanagement des Landkreises Landsberg am Lech! Der Schutz unseres Klimas und unserer Lebensgrundlagen ist unser Antrieb. Auf unserer Webseite informieren wir gerne über unsere Arbeit. Deren Richtschnur ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität der Kreisverwaltung bis spätestens 2028 und die Reduzierung der kreisweiten THG-Emissionen auf deutlich unter 6 t/Einwohner bis 2030. Die Teilnahme am European Energy Award ist unser Weg zur Treibhausgasneutralität -  wir sind seit 2020 eea-Teilnehmerlandkreis und haben im Juli 2023 unsere Zertifizierung und Auszeichnung zur Europäischen Energie- und Klimaschutzkommune erreicht. 

Für weitere aktuelle Informationen zum Klimaschutz und zum Landkreis besuchen Sie uns auf Instagram 


Aktuelle Projekte


Solarpotential- und Gründachkataster - jetzt neu mit der Solarbörse! Ein kostenloses Tool für den gesamten Landkreis!

Klimaschutz Landkreis Landsberg am Lech

Durch unser Solarpotentialkataster für den Landkreis Landsberg am Lech können Interessierte die Eignung ihres eigenen Hausdachs für die Nutzung der Solarenergie zur Erzeugung von Strom oder Warmwasser aufdecken. Zusätzlich bietet das Tool die Möglichkeit seine eigene Dachfläche für die Nutzung der Solarenergie zur Pacht zur Verfügung zu stellen, mit der Fünktion Solarbörse.

Ergänzt wird das Solarpotentialkataster von einem Gründachkataster, das Auskunft darüber gibt ob das Dach sich auch für noch zusätzlich zur Solarnutzung für eine Dachbegrünung eignet. In Zeiten von häufigen heißen Sommertagen, stellt dies ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den bereits spürbaren Klimawandel.

Den Flyer zum Solar- und Gründachkataster  sowie zur Solarbörse finden Sie hier:  Flyer-Kataster


Online-Vorträge, Webseminare und Veranstaltungen im Landkreis und darüber hinaus

Online-Vortrag "Die Wärmepumpe - Vorteile und Einsatzzwecke" am Dienstag, den 12.11.2024 um 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Für die Beheizung von Gebäuden stehen mehrere Alternativen zur Verfügung. In diesem Vortrag wird die Wärmepumpe, also das Heizen mit Strom, näher betrachtet. Welche Wärmequellen können genutzt werden? Für welche Gebäude ist der Einbau einer Wärmepumpe sinnvoll? Im Anschluss an einen kurzen Vortrag können Sie uns gerne im Chat Ihre Fragen stellen.

Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer
Referentin: Eva Langhein, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldung

Online-Vortrag "Neue Heizung? Aktuelle Gesetze, Förderungen und technische Möglichkeiten" am Mittwoch, den 13.11.2024 um 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Mit dem neuen Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Somit wird der Einsatz von Erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. In unserem Online-Vortrag erfahren Sie, welche technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, welche Fördermittel Sie erhalten und wie Sie beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigen können.

Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer
Referent: Thomas Bugert, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldung

Online-Vortrag "Anbieterwechsel - Gewusst wie!" am Donnerstag, den 14.11.2024 um 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Der Strom- und Gasmarkt ist vielfältig und Verbraucher:innen können aus einer großen Auswahl an Tarifen wählen. Hier gilt es wachsam zu sein und die Tarife genau zu vergleichen. Im Vortrag erfahren Sie, wie Sie bei der Tarifsuche und dem Tarifwechsel vorgehen sollten.

Zielgruppe: Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer
Referentin: Christine Schaller, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldung

Online-Vortrag "Alles Einstellungssache - die gute Heizung!" am Mittwoch, den 20.11.2024 um 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Schätzungen zufolge ist in 80 Prozent der Wohnhäuser die Heizung nicht richtig eingestellt. Das kostet unnötig Energie. Erste kleine Verbesserungen kann jeder selbst erledigen. Sinnvoll kann es auch sein, einen Installateur zu beauftragen und von ihm Ventile, Regler und Thermostate der Heizungsanlage einstellen zu lassen. Im Vortrag erfahren Sie, welche Schritte Sie konkret unternehmen können, um ihre Heizkosten zu senken.

Zielgruppe: Mieterinnen und Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer
Referent: Rainer Moll, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldung

Thema Hochwasser: Vortrag und Fördermöglichkeiten Informationsangebot der Verbraucherzentrale für Hochwasser-Betroffene und Interessierte
Thema Hochwasser: Vortrag und Fördermöglichkeiten

Nach den massiven Überschwemmungen ist in vielen Region das Aufräumen nach den Überschwemmungen in vollem Gange. Betroffenen  Bürgerinnen und Bürger bietet die Verbraucherzentrale Unterstützung und Informationen an in Form von Vorträgen, Informationen zu Förderprogrammen oder kostenlosen Beratungen:

Zur Trocknung von Kellern bieten wir aus aktuellen Gründen folgenden Vortrag an, den Sie gerne lokal bewerben können:

Online-Vortrag "Feuchter Keller - was tun?" 
am 27.09.2024 von 12:30 bis 14:00 Uhr

Inhalt: Ob vom Hochwasser geschädigt, oder baulich bedingte, dauerhafte Feuchtigkeit, ob durch Kondensation im Sommer, oder Schimmelpilzausfall, der 45-minütige Vortrag erläutert die unterschiedlichen Ursachen (Lastfälle) feuchter Keller und gibt entsprechende Hinweise, was getan werden kann. Neben technischen Aspekten geht es auch um Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. Schaffen eines funktionsfähigen Nutzkellers (Lagerraums). Im Anschluss beantwortet die Referentin gerne Ihre Fragen.

Zielgruppe: Interessierte und betroffene Hauseigentümer
Referentin: Gisela Kienzle, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Anmeldung

Zur Förderung von Maßnahmen speziell in den von Hochwasserschäden betroffenen Gebieten hat das BMWK ergänzende Hinweise zu Verfahrenserleichterungen  in den FAQ zur BEG unter dem Punkt A0 (AKTUELLES) veröffentlicht: Diese Hinweise gelten ausdrücklich für die Programmteile beider Durchführer,  KfW und BAFA: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html#faqHID-49385bf2-5e72-4c81-b255-e6d96243b1a8

Damit die Bundesförderung für effiziente Gebäude den Betroffenen des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg schnell und unbürokratisch zur Verfügung steht, werden für diese Menschen Verfahrenserleichterungen in der BEG eingeführt.

Dafür sind folgende Änderungen für die Hochwassergebiete in allen BEG-Programmen (KfW: 261, 263, 264, 358, 359, 458, 464) vorgesehen:

  • Möglichkeit eines Wiederantrags: Auch wenn erst kürzlich ein Gebäude mit Hilfe der BEG saniert wurde und die Mindestnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, wird es den Betroffenen im Hochwassergebiet möglich sein, einen erneuten Antrag in der BEG zu stellen.
  • Ausnahme der Vorgabe des Klimageschwindigkeits-Bonus, dass die Heizung noch funktionsfähig sein muss: Der Bonus kann auch für kaputte Heizungen geltend gemacht werden. Hier reicht eine Eigenerklärung des Gebäudebesitzers, dass diese vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
  • Die Kumulierungsgrenze in der BEG wird ausnahmsweise auf maximal 100 Prozent erhöht, um so den Betroffenen eine maximale staatliche Unterstützung zu gewähren (unter Berücksichtigung von Versicherungsleistungen und anderen staatlichen Hilfen).

Die Möglichkeit zur Nutzung dieser Ausnahmeregelungen wird den Betroffenen in Kürze bei BAFA und KfW zur Verfügung stehen. Details zur Antragstellung und weitere wichtige Hinweise finden Sie in Kürze auf den Internetseiten der Durchführer KfW und BAFA.

Zudem gilt für die Förderung des Heizungstauschs aktuell noch eine befristete Übergangsregelung, die auch von den Betroffenen des Hochwassers genutzt werden kann. Hinweise dazu finden Sie im folgenden Dokument: Ausnahmeregeln bei Förderung von Heizungstausch in Bayern

Hochwasser in Bayern Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Vor-Ort-Beratung bei Heizungs- und Gebäudeschäden
Hochwasser in Bayern

Verbraucherzentrale Bayern startet kostenloses und unbürokratisches Beratungsangebot für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern

Nach den dramatischen Überschwemmungen der vergangenen Tage geht es in Bayern nun ans Aufräumen. Dabei sind vielerorts auch Heizung oder Fassade durch das Hochwasser betroffen. Was in einem solchen Fall zu tun ist, weiß die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Ab sofort hilft sie Geschädigten mit einer kostenlosen, unbürokratischen Erstberatung vor Ort. Den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Unsere Energieberater kommen zu den Betroffenen nach Hause, sehen sich das Gebäude an und geben eine erste Einschätzung“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Muss die Heizung ausgetauscht werden, erhalten Eigentümer einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten. Bei Schäden an der Gebäudehülle geben die Berater eine Einschätzung, wie das Gebäude getrocknet und wiederhergestellt werden kann.“ Zudem bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine Beratung zu einer möglichen energiesparenden Sanierung der Gebäudehülle an.

Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind. Dann werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Eine Anmeldung ist ebenfalls möglich unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/kostenfreie-energieberatung-fuer-flutopfer-96197.

Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften Beratungsangebot der Verbraucherzentrale für kleinere und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften
Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Mehr als 70 Prozent aller Wohnungen in Mehrfamilienhäusern befinden sich in Gebäuden, die bis 1978, also vor der ersten Wärmeschutzverordnung, errichtet wurden. Das energetische Sanierungs- und Modernisierungspotenzial ist immens hoch. Allerdings steht die Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Sanierung vor besonderen technischen und rechtlichen Herausforderungen: Soll eine Komplettsanierung, eine Einzelmaßnahme, eine Dämmung oder Fenstererneuerung durchgeführt werden? Wann muss die Heizung erneuert werden? Wie können die Maßnahmen finanziert werden, welche Förderungen gibt es?

Beratungsangebot für kleinere und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften:

Kleinen und mittleren WEGs bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine individuelle und neutrale Energieberatung an. Dabei erläutert ein Energieexperte im Rahmen einer Impulsberatung welche Möglichkeiten der Sanierung oder Modernisierung es bei der Gebäudehülle, der Heizung oder auch beim Einsatz von Erneuerbaren Energien gibt. Zusätzlich informiert er über staatliche Fördermöglichkeiten.

Ablauf der Beratung:

  1. Video-Beratung des Beirats/Verwalters zur Klärung der technischen Gegebenheiten und des Beratungsfokus
  2. Begutachtung des Gebäudes und der Heizung in einem Termin vor Ort gemeinsam mit Beirat/Verwalter (mit schriftlichem Ergebnisbericht)
  3. Video-Beratung des Beirats/Verwalters zum Thema Photovoltaik (optional)
  4. Vorstellung der Ergebnisse in der WEG-Versammlung (optional)

Die Gesamtkosten für die WEG belaufen sich bei Begutachtung der Gebäudehülle und der Heizung auf 60 Euro. Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert diese Beratung mit ca. 1.000 Euro.

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Beratung: finden Sie hier

 

 


Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Die Beratende Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Landsberg am Lech, erfolgte im Zeitraum 2014-2020 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative unter dem Motto: „Klimaschutz braucht Initiative“
Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bedingt der aktive Klimaschutz ein fachübergreifendes Mitwirken von Akteuren und Beteiligten unterschiedlichsten Bereiche.
Das Bundesumweltministerium fördert und initiiert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bundesweite Klimaschutzprojekte.

zur Website

Nationale Klimaschutzinitiative

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